Seit dem 1.1.2018 sind alle deutschen Firmen, die einen weltweiten Umsatz von mehr als 100.000 SFr haben, bei Rechnungslegung für Auftraggeber in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Diese Firmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
1.) Ständige Fiskalvertretung mit Sitz in der Schweiz
2.) Hinterlegung einer Kaution in Höhe der jährlichen schweiz. Umsatzsteuer
3.) Erteilung einer schweiz. Mehrwertsteuer-ID.
Die CHP-Constructions erfüllt diese Bedingungen:
schweiz. Fiskalvertretung: PwC - Zürich
schweiz. Mehrwertsteuer-ID. : CHE-408.350.486 MWST